Nachbarschaftshelfer werden

In der Nachbarschaft steckt ein oft noch zu wenig genutztes Potenzial. Sie ist der perfekte Ort zum Tauschen, Teilen und Verschenken – nicht nur von Werkzeugen und Rezepten, sondern auch von Lebenserfahrung und Knowhow. Und natürlich Hilfe. Insbesondere die Älteren und Pflegebedürftigen unter uns sind dankbar für Unterstützung in vielen Lebenslagen. Deswegen haben wir ein eigenes Programm dafür entwickelt. Welche Eigenschaften Sie mitbringen müssen und wie Sie zum Nachbarschaftshelfer werden, erfahren Sie auf der nächsten Seite.

Viele Menschen in unserem Landkreis müssen Zuhause gepflegt werden, vielfach von Angehörigen oder eigens engagierten Pflegekräften. Als anerkannte Koordinierungsstelle für Nachbarschaftshelfer im Raum Weißwasser (von Bad Muskau bis Rietschen) fördern wir engagierte Menschen, die Pflegebedürftigen (mit einem anerkannten Pflegegrad) im Alltag entsprechend §45b SGB XI zur Hand gehen wollen:

  • Gemeinsam spazieren gehen,
  • noch vorhandene Fähigkeiten stärken,
  • zusammen kochen.

Nachbarschaftshelfer kann jeder werden,

  • der volljährig ist,
  • nicht mit der betreffenden Person zusammenlebt und
  • nicht als professionelle Pflegeperson arbeitet.

Und wenn Sie als Angehörige Hilfe bei der Betreuung brauchen, schreiben Sie uns gerne – wir vermitteln geeignete Freiwillige. So gelingt lebendige Nachbarschaft.

Unter folgender Voraussetzungen können Sie sich als Nachbarschaftshelfer nach §45b SGBXI anerkennen lassen:
  • Sie haben zeitliche Kapazitäten.
  • Sie sind noch gut zu Fuß und mobil.
  • Ihr Wohnsitz befindet sich im Freistaat Sachsen.
  • Sie wollen gern selbstständig arbeiten.
  • Sie stellen sich der Herausforderung, Pflegebedürftige jeden Alters in deren Häuslichkeit zu betreuen und dafür einen Kurs zu besuchen.
  • Sie freuen sich über eine pauschale Vergütung für Ihren Aufwand.
So funktioniert’s:

Die Anerkennung zum Nachbarschaftshelfer als Betreuungs- und Entlastungsangebot erfolgt über Ihre Pflegekasse, dafür benötigen Sie einen Grundkurs »Nachbarschaftshilfe« (5 x 90 Minuten). Die Kosten übernimmt Ihre Pflegekasse. Wenn Sie über aktuelle Erfahrungen / Kenntnisse in der Versorgung Pflegebedürftiger verfügen, ist ein entsprechender Nachweis bei Ihrer Pflegekasse ausreichend.

Eine weitere Voraussetzung für die Anerkennung ist ein ausreichender Versicherungsschutz, der vorher verbindlich mit einem Versicherungsvertreter abgeklärt sein sollte. Eine Deckungssumme für Schäden im Rahmen der Tätigkeit zur Nachbarschaftshilfe von mindestens 2 Millionen Euro wird als ausreichend betrachtet.

Als Nachbarschaftshelfer dürfen Sie Pflegebedürftige betreuen und/oder für diese hauswirtschaftliche Dienstleistungen erbringen und dafür bis zu 10 Euro / Stunde, maximal 125 Euro im Monat abrechnen.
Fachkräfte mit entsprechender beruflicher Qualifikation dürfen einen höheren Stundensatz vereinbaren und mehr Stunden im Monat erbringen.

Die Vermittlung als Nachbarschaftshelfer kann sowohl über die Veröffentlichung Ihrer Daten in der Pflegedatenbank des Freistaates Sachsen als auch über uns als Ihr persönlicher Ansprechpartner vor Ort erfolgen.

Sie möchten mehr erfahren? Schreiben Sie uns!

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